Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,123239
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11 (https://dejure.org/2011,123239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2011 - L 2 LW 10/11 (https://dejure.org/2011,123239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2011 - L 2 LW 10/11 (https://dejure.org/2011,123239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,123239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 ua - E 53, 257, und B. v. 1. Juli 1981, - 1 BvR 874/77 u.a. - E 58, 81; B.v. 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a., NVwZ 2007, 437, alle mwN).

    Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion steht (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980, aaO mwN).

    Die Anrechte des einzelnen auf Leistungen der Rentenversicherung sind in weitem Ausmaß an die Stelle privater Vorsorge und Sicherung getreten (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980, aaO mwN).

    Der Gesetzgeber hat generell im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen; dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein und einem Zweck des Gemeinwohls dienen (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980, aaO mwN; B. v. 1. Juli 1981, aaO, Rn. 113, mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 60, 66).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 ua - E 53, 257, und B. v. 1. Juli 1981, - 1 BvR 874/77 u.a. - E 58, 81; B.v. 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a., NVwZ 2007, 437, alle mwN).

    Der soziale Bezug wird auch darin deutlich, dass die Rentenversicherungen durch staatliche Zuschüsse, also aus Mitteln der Allgemeinheit, mitfinanziert werden (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 und B. v. 1. Juli 1981, aaO mwN).

    Dementsprechend ist der Gesetzgeber grundsätzlich auch berechtigt, zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung den Wert von Rentenanwartschaften zu reduzieren und Bewertungsregelungen zu Lasten der Versicherten zu modifizieren (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 und B. v. 1. Juli 1981, aaO mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 61 ff.).

    Der Gesetzgeber hat generell im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen; dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein und einem Zweck des Gemeinwohls dienen (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980, aaO mwN; B. v. 1. Juli 1981, aaO, Rn. 113, mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 60, 66).

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Dementsprechend hat auch das BVerfG, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer Betriebsabgabe wiederholt befasst und diese stets bejaht hat (vgl. dazu und zum Folgenden: BVerfG, B.v. 15. April 1969 - 1 BvL 18/68 - BVerfGE 25, 314, und B.v. 1. März 2004 - 1 BvR 2099/03 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 3), klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Altershilfe für Landwirte nicht gehalten ist, die Regelungen zu übernehmen, die er für die gesetzlichen Rentenversicherungen aufgestellt hat.

    Die aus dem Betrieb ausscheidenden landwirtschaftlichen Unternehmer oder ihre Ehegatten bedürften dagegen (im Regelfall) keines so umfassenden Schutzes, weil ihr Lebensunterhalt, was die Grundbedürfnisse an Wohnung und Nahrung angeht, auf Grund des Übergabevertrages, der Veräußerung oder Verpachtung des Betriebs typischerweise auch im Fall der Betriebsabgabe (und damit erst recht bei Fehlen einer Betriebsabgabe) gesichert ist (BVerfG, B.v. 15. April 1969, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Insbesondere hilft es dem Kläger nicht weiter, dass auch in der landwirtschaftlichen Alterssicherung die Rentenanwartschaften durch Art. 14 GG geschützt werden (vgl. dazu und zum Folgenden auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 L 2 LW 5/09 ).

    Solange die Aufwendungen der Alterskassen im wesentlichen aus den Mitteln des Bundes und nicht aus den Beiträgen der Versicherten gedeckt werden, erhält das System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter, der es rechtfertigt, die Ansprüche der Berechtigten an strengere Voraussetzungen zu binden (BVerfG, aaO; zu - angesichts der nachfolgenden Erwägungen in Bezug auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht ausschlaggebenden - Grenzen dieses Begründungsansatzes vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. März 2010 - L 2 LW 5/09 -).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Dementsprechend ist der Gesetzgeber grundsätzlich auch berechtigt, zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung den Wert von Rentenanwartschaften zu reduzieren und Bewertungsregelungen zu Lasten der Versicherten zu modifizieren (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 und B. v. 1. Juli 1981, aaO mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 61 ff.).

    Der Gesetzgeber hat generell im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen; dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein und einem Zweck des Gemeinwohls dienen (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980, aaO mwN; B. v. 1. Juli 1981, aaO, Rn. 113, mwN; B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272, Rn. 60, 66).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Dementsprechend hat auch das BVerfG, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer Betriebsabgabe wiederholt befasst und diese stets bejaht hat (vgl. dazu und zum Folgenden: BVerfG, B.v. 15. April 1969 - 1 BvL 18/68 - BVerfGE 25, 314, und B.v. 1. März 2004 - 1 BvR 2099/03 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 3), klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Altershilfe für Landwirte nicht gehalten ist, die Regelungen zu übernehmen, die er für die gesetzlichen Rentenversicherungen aufgestellt hat.
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 LW 3/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Darüber hinaus verfolgt der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Alterssicherung und der Anknüpfung eines Altersrentenanspruchs an die vorausgegangene Betriebsabgabe auch strukturpolitische Ziele namentlich in dem Sinne, dass die Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen an (typischerweise, die tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfen nicht an das Alter des Betriebsübernehmers an) jüngere Inhaber gefördert werden soll (BSG, U.v. 19. Februar 2009 - B 10 LW 3/07 R -).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, U.v. 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 ua - E 53, 257, und B. v. 1. Juli 1981, - 1 BvR 874/77 u.a. - E 58, 81; B.v. 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a., NVwZ 2007, 437, alle mwN).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse dürfen nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht, dem die Regelung dient (vgl. BVerfG, B.v. 12. Juni 1976 - 1 BvL 19/76 - E 52, 1 Rn. 118 mwN).
  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 2 LW 10/11
    Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zu einem privaten Versicherungsverhältnis von Anfang an nicht allein auf dem Versicherungsprinzip, sondern auch auf dem Gedanken der Verantwortung und des sozialen Ausgleichs beruht (BVerfG, B.v. 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 13/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht